Lizenzbedingungen

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Die nachfolgenden Lizenzbedingungen beziehen sich auf alle mit "SoftCreatR.dev", handelnd unter Bianca Greuel (im weiteren "Lizenzgeberin" genannt) geschlossenen Kaufverträge für die kostenpflichtigen Versionen der Produkte auf der Homepage https://softcreatr.dev, sowie die Zusatz- und optionalen Lizenzen (Erweiterungspakete, Installation und Branding-Free, etc.), hergestellt durch SoftCreatR.dev.
  • 1.2. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Mündlichen Nebenabreden oder etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers werden bereits jetzt widersprochen.
  • 1.3. Mit dem Kauf, Download und der Installation des Produktes erklären Sie Ihr Einverständnis mit den vorliegenden Lizenzbedingungen. Sind Sie mit den vorliegenden Bestimmungen nicht einverstanden, dürfen Sie diese Kopie des Produktes nicht installieren.
  • 1.4. Ihr Recht zur Nutzung des Produktes erlischt automatisch, wenn eine der Bedingungen dieser Lizenzbedingungen verletzt wird. Beim Erlöschen des Nutzungsrechts sind Sie dazu verpflichtet, das Produkt auf den verwendeten Servern und Datenbanken zu löschen sowie alle Kopien des Produktes, einschließlich der mitgelieferten Dokumentation und etwaigen veränderten und geänderten Versionen des Produktes, zu vernichten.
  • 1.5. Die Lizenzgeberin ist für Inhalte, die Dritte in einem erworbenen Produkt einstellen, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Lizenzgeberin durch den Vertrieb des Produktes weder Anbieter eigener Informationen gemäß § 8 TDG, noch Dienstanbieter fremder Informationen gemäß § 11 TDG.

2. Nutzungsrechte

  • 2.1. Die Lizenzgeberin räumt lizenznehmenden Personen mit Bezahlung der vereinbarten einmaligen Vergütung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software auf Dauer ein.
  • 2.2. Die erworbene Software ist ausschließlich für die im Kunden-Konto angegebene, lizenznehmende Person lizenziert und wird ausschließlich dieser gemäß Abs. 1 überlassen.
  • 2.3. Ein „Exemplar“ der Software berechtigt lizenznehmende Personen zur Nutzung maximal einer (1) Installation der Software gleichzeitig. Die Installation darf zur Lastverteilung auf mehreren Servern gespiegelt werden („Load-Balancing“).
  • 2.4. Beabsichtigen lizenznehmende Personen, mehr als eine (1) Installation der Software gleichzeitig zu nutzen, muss das Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden, das bedeutet, lizenznehmende Personen müssen ein neues bzw. die entsprechend gewünschte Anzahl von „Exemplaren“ der Software der Lizenzgeberin erwerben. Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall sind die lizenznehmenden Personen verpflichtet, der Lizenzgeberin die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen.
  • 2.5. Lizenznehmende Personen sind berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software zu erstellen und alltägliche Datensicherungen vorzunehmen. Die Erstellung von weiteren Kopien, als für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche, inklusive Sicherheitskopien und Datensicherungen, ist nicht erlaubt.
  • 2.6. Lizenznehmende Personen sind nicht berechtigt, über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, d.h., soweit dies nicht für die Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist, die Software zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten. Lizenznehmende Personen dürfen aber den Quellcode der Software sowie die entsprechende durch Tabellen zugeordnete Datenbankstruktur der Software auf eigenes Risiko verändern, bearbeiten, um diese auf Ihre Bedürfnisse sowohl grafisch als auch funktional anzupassen.
  • 2.7. Copyrightvermerke sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation dienende Merkmale dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jede Kopie der Software mit zu übertragen. Dies gilt nicht, wenn Sie von der Lizenzgeberin eine „Branding Free“-Lizenz erworben haben, durch die Sie berechtigt sind, die entsprechenden Copyright- und sonstigen Schutzrechtsvermerke zu entfernen.
  • 2.8. Sofern nicht ausdrücklich hierin anderweitig geregelt, darf die erworbene Software kommerziell eingesetzt werden.

3. Updates

  • 3.1. Die Lizenzgeberin bietet in unregelmäßigen Abständen Softwareupdates an. Lizenznehmenden Personen steht es frei, das jeweilige Update zu installieren.
  • 3.2. Die Lizenzgeberin weist allerdings darauf hin, dass lizenznehmende Personen die aktuellsten Versionen der Software, mit den neuesten Funktionalitäten, ausschließlich dann uneingeschränkt nutzen können, wenn die Installation der Updates vorgenommen wird.
  • 3.3. Die Lizenzgeberin ist bei Unterlassen der Installation von Updates von jeglicher Haftung freigestellt, sofern die Lizenzgeberin den Nachweis dafür erbringt, dass der Mangel bei Installation der jeweils aktuellsten Updates nicht aufgetreten wäre.
  • 3.4. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, Fehler, Datenverluste oder Ähnliches, die durch die unsachgemäße Benutzung der Software oder durch eigene Veränderungen am Quellcode oder der durch Tabellen zugeordnete Datenbankstruktur entstanden sind.
  • 3.5 Durch eigene Veränderungen am Quellcode der Software erlischt jeglicher Support-Anspruch. Die technische Unterstützung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Kulanz-Basis.

4. Weitergabe

  • 4.1. Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes zulässig, d.h., unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten „Exemplars“ sind lizenznehmende Personen berechtigt, durch Übermittlung der Software an einen Dritten, diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen der Lizenzgeberin und der lizenznehmenden Personen bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen. Lizenznehmende Personen sind verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten, die Software auf den verbleibenden Datenträgern zu löschen. In Folge der Weitergabe erlischt das Recht der lizenznehmenden Person zur Softwarenutzung.
  • 4.2. Lizenznehmende Personen dürfen die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Lizenzbestimmungen verletzen, insbesondere unerlaubte Kopien herstellen.
  • 4.3. Bei der Weiterveräußerung der Software erlischt jeglicher Anspruch auf technische Unterstützung durch die Lizenzgeberin. Hiervon unberührt sind die in 3.1 genannten Softwareupdates.

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Die nachfolgenden Lizenzbedingungen beziehen sich auf alle von "SoftCreatR.dev", handelnd unter Bianca Greuel (im weiteren "Lizenzgeberin" genannt) kostenfrei zur Verfügung gestellten Produkte auf der Homepage https://softcreatr.dev, hergestellt durch SoftCreatR.dev.
  • 1.2. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Mündlichen Nebenabreden oder etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers werden bereits jetzt widersprochen.
  • 1.3. Mit dem Download und der Installation des Produktes erklären Sie Ihr Einverständnis mit den vorliegenden Lizenzbedingungen. Sind Sie mit den vorliegenden Bestimmungen nicht einverstanden, dürfen Sie diese Kopie des Produktes nicht installieren.
  • 1.4. Ihr Recht zur Nutzung des Produktes erlischt automatisch, wenn eine der Bedingungen dieser Lizenzbedingungen verletzt wird. Beim Erlöschen des Nutzungsrechts sind Sie dazu verpflichtet, das Produkt auf den verwendeten Servern und Datenbanken zu löschen sowie alle Kopien des Produktes, einschließlich der mitgelieferten Dokumentation und etwaigen veränderten und geänderten Versionen des Produktes, zu vernichten.
  • 1.5. Die Lizenzgeberin ist für Inhalte, die Dritte in einem kostenfrei zur Verfügung gestellten Produkt einstellen, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Lizenzgeberin durch die Herausgabe des Produktes weder Anbieter eigener Informationen gemäß § 8 TDG, noch Dienstanbieter fremder Informationen gemäß § 11 TDG.

2. Nutzungsrechte

  • 2.1. Die Lizenzgeberin räumt lizenznehmenden Personen ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software auf Dauer ein.
  • 2.2. Lizenznehmende Personen sind nicht berechtigt, über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, d.h., soweit dies nicht für die Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist, die Software zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten. Lizenznehmende Personen dürfen aber den Quellcode der Software sowie die entsprechende durch Tabellen zugeordnete Datenbankstruktur der Software auf eigenes Risiko verändern, bearbeiten, um diese auf Ihre Bedürfnisse sowohl grafisch als auch funktional anzupassen.
  • 2.3. Copyrightvermerke sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation dienende Merkmale dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jede Kopie der Software mit zu übertragen. Dies gilt nicht, wenn Sie von der Lizenzgeberin eine „Branding Free“-Lizenz erworben haben, durch die Sie berechtigt sind, die entsprechenden Copyright- und sonstigen Schutzrechtsvermerke zu entfernen.
  • 2.4. Sofern nicht ausdrücklich hierin anderweitig geregelt, darf die erworbene Software kommerziell eingesetzt werden.
  • 2.5. Inhalte, die unter einer eigenen Lizenz stehen, bleiben von dieser Lizenz unangetastet.

3. Updates

  • 3.1. Die Lizenzgeberin bietet in unregelmäßigen Abständen Softwareupdates an. Lizenznehmenden Personen steht es frei, das jeweilige Update zu installieren.
  • 3.2. Die Lizenzgeberin weist allerdings darauf hin, dass lizenznehmende Personen die aktuellsten Versionen der Software, mit den neuesten Funktionalitäten, ausschließlich dann uneingeschränkt nutzen können, wenn die Installation der Updates vorgenommen wird.
  • 3.3. Die Lizenzgeberin ist bei Unterlassen der Installation von Updates von jeglicher Haftung freigestellt, sofern die Lizenzgeberin den Nachweis dafür erbringt, dass der Mangel bei Installation der jeweils aktuellsten Updates nicht aufgetreten wäre.
  • 3.4. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, Fehler, Datenverluste oder Ähnliches, die durch die unsachgemäße Benutzung der Software oder durch eigene Veränderungen am Quellcode oder der durch Tabellen zugeordnete Datenbankstruktur entstanden sind.
  • 3.5 Durch eigene Veränderungen am Quellcode der Software erlischt jeglicher Support-Anspruch. Die technische Unterstützung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Kulanz-Basis.

4. Weitergabe

  • 4.1. Sie dürfen die Software ohne explizite Erlaubnis vervielfältigen, Kopien erstellen oder verbreiten.
  • 4.2. Die in Absatz 4.1 erteilte Erlaubnis ist ausschließlich in Verbindung mit vollständig unveränderten Produkten gültig. Die Vervielfältigung von veränderten Produkten ist ausschließlich mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Die nachfolgenden Lizenzbedingungen beziehen sich auf alle mit "SoftCreatR.dev", handelnd unter Bianca Greuel (im weiteren "Lizenzgeberin" genannt) geschlossenen Kaufverträge für die Branding-Free-Lizenzen, bereitgestellt durch SoftCreatR.dev.
  • 1.2. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Mündlichen Nebenabreden oder etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers werden bereits jetzt widersprochen.

2. Nutzungsrechte

  • 2.1. Die Lizenzgeberin räumt lizenznehmenden Personen mit Bezahlung der vereinbarten einmaligen Vergütung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Recht zum Entfernen sichtbarer Copyright-Vermerke innerhalb der Software auf Dauer ein.
  • 2.2. Das erworbene Recht zum Entfernen sichtbarer Copyright-Vermerke ist ausschließlich für die im Kunden-Konto angegebene, lizenznehmende Person lizenziert und wird ausschließlich dieser gemäß Abs. 1 überlassen.
  • 2.3. Ein „Exemplar“ der Branding-Free-Lizenz berechtigt lizenznehmende Personen zum Entfernen sichtbarer Copyright-Vermerke in maximal einer (1) Installation der dazugehörigen Software. Das Entfernen sichtbarer Copyright-Vermerke ist ausschließlich in Zusammenhang mit der dazugehörigen Software gestattet.
  • 2.4. Beabsichtigen lizenznehmende Personen, sichtbare Copyright-Vermerke in mehr als einer (1) Installation der dazugeörigen Software entfernen zu wollen, muss das Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden, das bedeutet, lizenznehmende Personen müssen ein neues bzw. die entsprechend gewünschte Anzahl von „Exemplaren“ der Branding-Free-Lizenz der Lizenzgeberin erwerben. Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall sind die lizenznehmenden Personen verpflichtet, der Lizenzgeberin die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen.